Sprachkenntnisse nachweisen
Für ein Studium in Deutschland müssen Studierende aus nicht-deutschsprachigen Ländern ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Das heißt: die Fähigkeit, Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminaren auf Deutsch folgen zu können. Folgende Möglichkeiten gibt es für den Sprachnachweis:
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TestDaF im Heimatland
TestDaF ("Test Deutsch als Fremdsprache") kann in fast jedem Land in lizenzierten Testzentren abgelegt werden. TestDaF ist mit der DSH-Prüfung vergleichbar. -
TestDaF in Deutschland
Es ist auch möglich, die TestDaF-Prüfung in Deutschland abzulegen. In Bochum wenden Sie sich an das lizenzierte http://www.ruhr-uni-bochum.de/daf/testdaf.html

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DSH-Prüfung in Deutschland
DSH-Prüfung ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber") wird an der jeweiligen Hochschule abgelegt. Die DSH-Prüfung kann nicht mehr in Bochum abgelegt werden.
Andere Sprachnachweise
Es gibt auch Möglichkeiten, Deutschkenntnisse ohne TestDaF und DSH nachzuweisen, z.B.:
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kleines oder großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts
(wird in Deutschland oder in dem Heimatland abgelegt) - Nachweis über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- das deutsche Sprachdiplom
der Kultusministerkonferenz - Abitur an einer deutschsprachigen Schule
- Auf Antrag kann auch ein im Heimatland abgeschlossenes Germanistik-Studium anerkannt werden
Falls Ihre Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, müssen Sie Sprachkurse besuchen.
Studium ohne Sprachnachweis
Wer sich für einen internationalen Studiengang interessiert, für den keine Deutschkenntnisse verlangt werden, kann sich auch ohne nachgewiesene Deutschkenntnisse einschreiben. Bei internationalen Studiengängen brauchen Sie jedoch Nachweise über andere Sprachkenntnisse, meistens Englisch.
Austauschstudierende, die nur ein Semester in Deutschland verbringen, werden an manchen Hochschulen vom Sprachnachweis befreit.




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