Arbeiten neben dem Studium – Allgemeine Regelungen

Bei der Arbeit (Bild: sxc.hu)Unabhängig vom Herkunftsland gelten einige grundlegende Regeln für alle (auch die deutschen) Studierenden. Sie werden auf dieser Seite erklärt.

Ansonsten gibt es für internationale Studierende aus Ländern, die bereits vor 2004 zur Europäischen Union gehörten, keine weiteren Einschränkungen. Dasselbe gilt für Studierende aus Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz), sowie aus Malta und Zypern.

Für Studierende aus den meisten nach 2004 zur EU gekommenen Staaten (wie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn) gelten zunächst weiter dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern. Nach einer Übergangszeit von einigen Jahren sollen sie die gleichen Rechte wie alle anderen EU-Bürger bekommen.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist in Deutschland in verschiedene Sparten aufgegliedert (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung). Ob und wie viel Beitrag man für diese Versicherungen bezahlen muss, hängt zum einen von der Arbeitszeit und zum anderen vom Einkommen ab.

Arbeitszeit und Krankenversicherung

Studierende dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verlieren Sie bei der Krankenkasse den Studentenstatus und müssen höhere Beiträge bezahlen.
Diese 20 Stunden sind ein Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum. Natürlich können Sie z. B. in den Semesterferien auch ein paar Wochen ganztags arbeiten, solange Sie im gesamten Jahr unter der 20-Stunden-Grenze bleiben.

Einkommen und Sozialversicherung

Bis zu einem Einkommen von 400,- €externer Link müssen Sie als Arbeitnehmer keine Rentenversicherung bezahlen. Auch der Arbeitgeber bezahlt bis 400,- €externer Link nur einen geringen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung des Arbeitnehmers. Deswegen gibt es viele solcher 400-Euro-Jobs.

Wenn Sie über 400,- €externer Link, aber unter 800,- €externer Link pro Monat verdienen, bezahlen Sie reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung. Ab 800,- €externer Link müssen Sie den vollen Beitrag (knapp 20%) bezahlen.

Steuern

Prinzipiell muss jeder Studierende, der in der Bundesrepublik erwerbstätig ist, ab einem gewissen Einkommen Steuern an das Finanzamt zahlen. Wenn Sie Steuern bezahlen müssen, richtet sich die Höhe nach Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand, Kindern und weiteren Faktoren (z. B. besonderen Ausgaben).

Die steuerfreie Verdienstgrenze liegt in der Lohnsteuerklasse I bei etwa 8600,- €externer Link  pro Jahr (7664,- €externer Link Grundfreibetrag plus Pauschalbeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben usw.).

Wenn Sie in einigen Monaten sehr viel Geld verdienen (z. B. in den Semesterferien), müssen Sie zunächst Steuern bezahlen. Sie können jedoch am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben und bekommen die zuviel gezahlten Steuern zurück. Wenn Sie im gesamten Jahr unterhalb der Verdienstgrenze bleiben, bekommen Sie sogar alle Steuern zurück.

Lohnsteuerkarte

Lohnsteuerkarte (Bild: Thilo Machotta)Bei vielen Nebenjobs wird eine Lohnsteuerkarte benötigt, über die der Arbeitgeber Ihren Verdienst abrechnet – auch wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie keine Steuern bezahlen müssen.

Die Lohnsteuerkarte bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüroexterner Link im Rathaus). Am besten beantragen Sie die Lohnsteuerkarte direkt, wenn Sie sich in Bochum anmelden. Auf Wunsch erhalten Sie jedes Jahr eine neue Lohnsteuerkarte per Post zugeschickt.
Normalerweise hat jeder nur eine Lohnsteuerkarte. Wenn Sie mehrere Nebenjobs gleichzeitig ausüben, können Sie auch mehrere Lohnsteuerkarten bekommen. Bis auf die erste (normalerweise Steuerklasse I) haben jedoch alle weiteren die Steuerklasse VI.

In der Lohnsteuerklasse VI müssen Sie ab dem ersten Euro Steuern bezahlen – das Geld bekommen Sie erst Anfang des folgenden Jahres nach Ihrer Steuererklärung zurück. Geben Sie die Lohnsteuerkarte mit der günstigeren Steuerklasse also immer dort ab, wo Sie am meisten verdienen!

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