Kosten für das Studium
Sozialbeitrag
Jedes Semester erheben die Hochschulen einen Sozialbeitrag, aus dem das Semesterticket
, das Studentenwerk
und die studentische Selbstverwaltung
(AStA und Fachschaften) finanziert werden. Alle Studierenden müssen den Sozialbeitrag bezahlen, er ist jedoch keine Studiengebühr. Diese wird zusätzlich erhoben.
Der Sozialbeitrag an der Ruhr-Universität beträgt 254,- €. Hier
gibt es aktuelle Informationen der Universität.
Der Sozialbeitrag an der Hochschule Bochum beträgt um die 256,- €. Hier
findet man die aktuellen Informationen der BO.
Der Sozialbeitrag an der Technischen Fachhochschule Bochum beträgt etwa 170,- €. Hier
geht es zu den aktuellen Informationen der TFH.
Der Sozialbetrag an der Evangelischen Fachhochschule beträgt 245,44,- €. Hier
geht es zu den aktuellen Informationen der EFH.
Der Sozialbetrag an der Hochschule für Gesundheit beträgt 240,- €. Hier
geht es zu den aktuellen Informationen der HSG.
Studiengebühren
In Nordrhein-Westfalen müssen zusätzlich zu dem oben genannten Sozialbeitrag allgemeine Studiengebühren (Stuidenbeiträge) gezahlt werden. Jede Hochschule darf einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500,- € pro Semester erheben, was erfahrungsgemäß auch getan wird.
Zu den aktuellen Beiträgen der Ruhr-Universität.![]()
Zu den aktuellen Beiträgen der Hochschule Bochum
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Zu den aktuellen Beiträgen der Technischen Fachhochschule Bochum.
Zu den aktuellen Beiträgen der Evangelischen Fachhochschule Bochum
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Zu den aktuellen Beträgen der Hochschule für Gesundheit.![]()
Je Semester sind also zwei Beträge - der Sozialbeitrag und die Studiengebühren - zu zahlen.


