Kosten für das Studium

Sozialbeitrag

Jedes Semester erheben die Hochschulen einen Sozialbeitrag, aus dem das Semesterticketexterner Link, das Studentenwerkexterner Link und die studentische Selbstverwaltungexterner Link (AStA und Fachschaften) finanziert werden. Alle Studierenden müssen den Sozialbeitrag bezahlen, er ist jedoch keine Studiengebühr. Diese wird zusätzlich erhoben.

Der Sozialbeitrag an der Ruhr-Universität beträgt 254,- €. Hierexterner Link gibt es aktuelle Informationen der Universität.

Der Sozialbeitrag an der Hochschule Bochum beträgt um die 256,- €. Hierexterner Link findet man die aktuellen Informationen der BO.

Der Sozialbeitrag an der Technischen Fachhochschule Bochum beträgt etwa 170,- €. Hierexterner Link geht es zu den aktuellen Informationen der TFH.

Der Sozialbetrag an der Evangelischen Fachhochschule beträgt 245,44,- €. Hierexterner Link geht es zu den aktuellen Informationen der EFH.

Der Sozialbetrag an der Hochschule für Gesundheit beträgt 240,- €. Hierexterner Link geht es zu den aktuellen Informationen der HSG.

Studiengebühren

In Nordrhein-Westfalen müssen zusätzlich zu dem oben genannten Sozialbeitrag allgemeine Studiengebühren (Stuidenbeiträge) gezahlt werden. Jede Hochschule darf einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500,- € pro Semester erheben, was erfahrungsgemäß auch getan wird.

Zu den aktuellen Beiträgen der Ruhr-Universität.externer Link

Zu den aktuellen Beiträgen der Hochschule Bochumexterner Link.

Zu den aktuellen Beiträgen der Technischen Fachhochschule Bochum.externer Link

Zu den aktuellen Beiträgen der Evangelischen Fachhochschule Bochumexterner Link.

Zu den aktuellen Beträgen der Hochschule für Gesundheit.externer Link

Je Semester sind also zwei Beträge - der Sozialbeitrag und die Studiengebühren - zu zahlen.