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Sparschwein (Bild: Photocase.com)Vergünstigungen für Studierende

Für Studierende gibt es in vielen Bereichen Ermäßigungen. Zum Beispiel bekommt man mit dem Studierendenausweis verbilligte Eintrittskarten fürs Kinos, Museen oder Schwimmbäder. Auch Zeitungs- und Zeitschriftenabosexterner Link sowie Computersoftware sind für Studierende zu ermäßigten Preisen erhältlich.

An allen Bochumer Hochschulen gilt der Studierendenausweis auch als Fahrkahrte im Nahverkehr (Semesterticket).

Den Studierendenausweis sollte man immer dabei haben. Und: Im Zweifelfall ruhig fragen, ob es eine Ermäßigung für Studierende gibt!

Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

Zusätzlich zum normalen Studierendenausweis der Hochschule kann man einen Internationalen Studierendenausweis (ISIC)externer Link bei den ASten der Bochumer Hochschulen oder in Reisebüros beantragen. Mit diesem Ausweis bekommen Studierende unter 35 Ermäßigungen in den meisten Ländern in der Welt. Für den Antrag wird ein gültiger Studierendenausweis und ein Passfoto benötigt, der ISIC kostet 12,- Euro und gilt für ein Jahr.

Innerhalb Deutschlands wird der ISIC nicht benötigt, er lohnt sich vor allem bei Auslandsreisen oder längeren Auslandsaufenthalten. Ab September ist bereits der Ausweis für das folgende Jahr erhältlich, er gilt dann bis Dezember des darauf folgenden Jahres (also maximal 16 Monate).

Rundfunkgebühren

In Deutschland gilt eine Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte wie Radios, Fernseher oder Computer mit Internetzugang. Aus den Gebühren von 17,03 €externer Link pro Monat (5,52 €externer Link, wenn man nur ein Radio besitzt) werden die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosenderexterner Link finanziert. Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn die Geräte oder die daraus finanzierten Sender gar nicht genutzt werden. Die Rundfunkgebühren werden allerdings nicht automatisch fällig, sondern erst nachdem man sich selbst bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)externer Link angemeldet hat.

In den AKAFÖ-Wohnheimen informiert die GEZ etwa einmal im Jahr in Absprache mit dem AKAFÖ die Bewohner über die Pflicht, ihre Rundfunkgeräte anzumelden. Die Besuche werden vorher durch Aushänge in den Wohnheimen angekündigt.

Prinzipiell ist eine Befreiung von den Rundfunkgebührenexterner Link möglich. Diese erhalten Studierende aber praktisch nur noch, wenn sie staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten oder einen "besonderen Härtefall" nachweisen können. Ein geringes Einkommen alleine zählt jedoch nicht als "besonderer Härtefall" – Fragen dazu beantwortet die GEZ-Hotline unter 0180-501 65 65.

Für Studierende aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist es nahezu unmöglich, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Da sie vor Beginn des Studiums nachweisen müssen, dass sie ihr Studium selbst finanzieren können, haben Härtefallanträge keine Aussicht auf Erfolg. Im Zweifelsfall hilft daher nur, alle Rundfunkgeräte zu verkaufen und sich bei der GEZ abzumelden.

Sozialanschluss für das Telefon

Wer das Glück hat, von den Rundfunkgebühren befreit zu sein oder BAföG zu erhalten, kann einen Sozialanschluss bei der Telekom beantragen. Gegen Vorlage der Befreiung in einem Telekom-Laden erhält man ein kostenloses Guthaben von knapp 7,- €externer Link pro Monat für Gespräche über das Netz der Deutschen Telekom. Die Grundgebühr wird dadurch leider nicht geringer.