Krankenversicherung

Alle Studierenden in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig. Ohne Nachweis über die Krankenversicherung kann man sich nicht immatrikulieren.

Es gibt sowohl gesetzliche, als auch private Krankenversicherungen. Die Höhe der Beiträge und die Leistungen, die diese Kassen im Krankheitsfall übernehmen, sind sehr verschieden. Im Allgemeinen ist die gesetzliche Krankenkasse günstiger, dafür bietet die private Krankenkasse mehr Leistungen an.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn Ihr Heimatland ein Sozialabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, können Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Studierende aus den folgenden Ländern können sich befreien lassen, wenn Sie im Heimatland bereits krankenversichert sind:

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien, Montenegro), Schweden, Slowenien, Spanien und Türkei.

Sicherheitshalber sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, in wieweit Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird und welche Behandlungskosten damit abgedeckt werden.

Studentische Krankenversicherung

Mit der Zulassung Ihrer Hochschule können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Um die Versicherung abzuschließen, benötigen Sie:

  • Pass
  • Bankverbindung
  • Zulassung der Hochschule

Die Kosten für die studentische Krankenversicherung liegen derzeit bei 65,53 bzw. 66,81 € im Monat. Dieser Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und wird monatlich von Ihrem Girokonto abgebucht. Die studentische Krankenversicherung endet am 30. Geburtstag oder nach 14 Semestern. Danach können Sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, der Beitrag liegt in beiden Fällen höher.

Beachten Sie bitte, dass die studentische Krankenversicherung erst ab Beginn des Studiums gültig ist. Falls Sie sich vor dieser Frist in Deutschland aufhalten, schließen Sie eine private Krankenversicherung für diesen Zeitraum ab.

Ausnahmen von der studentischen Krankenversicherung

Wer ein Studienkolleg besucht, an einem Deutschkurs teilnimmt, als Gastwissenschaftler nach Deutschland kommt oder bei Studienbeginn bereits über 30 Jahre alt ist, muss sich privat versichern. Das Deutsche Studentenwerk hat für diese Studierenden eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienstexterner Link getroffen.

Leistungsbeschreibung:

Sie können natürlich auch jede andere private Krankenkasse wählen, Adressen finden Sie in den Gelben Seitenexterner Link.

Krankenkassen in Bochum

Sie können die Krankenkasse frei wählen. Es gibt mehrere hundert private und gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, die Adressen finden Sie in den Gelben Seitenexterner Link.

Einige gesetzliche Krankenkassen haben eine Filiale in der Nähe der Ruhr-Universität, die spezielle Beratungen für Studierende anbietet:

Weitere Informationen