Aufenthaltserlaubnis
Alle ausländischen Studierenden (auch aus EU-Staaten), die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium. Diese sollten Sie möglichst bald nach Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro beim Ausländeramt beantragen. Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen relativ hohe Gebühren an (siehe Gebührenübersicht
).
Kümmern Sie sich immer rechtzeitig um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, um Probleme zu vermeiden.
Für Aufenthaltserlaubnisse
ist das Ausländerbüro der Stadt Bochum zuständig:
Ausländerbüro
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Tel. 0234/9102400
Fax 0234/9101994
http://www.ruhr-uni-bochum.de/aktuell/visa/
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Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Reisepass/Personalausweis
- 2 Passbilder
- Mietvertrag (Original)
- Nachweis über die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Zulassung/Studienbescheinigung/Anmeldebestätigung des Deutschkurses oder des Studienkollegs
- Finanzierungsnachweis
- Bargeld für die Gebühren
Finanzierungsnachweis
Bei der Beantragung des Visums (und später bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis) müssen Sie nachweisen, dass Ihr Studienaufenthalt finanziell gesichert ist. Das bedeutet, Sie müssen monatliche Einkünfte in Höhe des BAföG-Höchstsatzes (zurzeit 648,- €
) oder Ersparnisse von mindestens 7.776,- €
(entspricht einem Jahr BAföG-Höchsatz) nachweisen. Als Nachweis eignen sich ein Sparbuch, eine Bescheinigung über ein Stipendium oder eine förmliche Erklärung, in der sich die Eltern oder andere Personen zur Unterstützung verpflichten.
Da die Lebenshaltungskosten in Bochum relativ niedrig sind, werden teilweise auch etwas geringe Summen (z.B. 550,- €
monatlich) akzeptiert – verlassen können Sie sich jedoch nicht darauf.
Weitere Informationen
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/auslandsamt/studieren-in-bochum/studium-mit-abschluss/rechtliches/index.html

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http://www.campus-germany.de/german/1.62.3.html




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