Zulassung und Bewerbung
Um als Ausländer ein Studium in Deutschland aufnehmen zu können, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Der Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist spätestens am 15. Januar, der Bewerbungsschluss für das Wintersemester spätestens am 15. Juli. Die meisten Studiengänge beginnen zum Wintersemester, einige Fächer können Sie jedoch auch zum Sommersemester anfangen. In Einzelfällen gelten kürzere Bewerbungsfristen, informieren Sie sich deshalb rechtzeitig!
Es ist zwar wichtig, dass Sie den Bewerbungsschluss einhalten, aber bitte bewerben Sie sich auch nicht deutlich zu früh. Ihre Bewerbung kann erst ab einem bestimmten Termin bearbeitet werden. Sinnvoll ist es, die Bewerbung frühestens zwei Monate vor dem Bewerbungsschluss abzuschicken.
Ausländische Studierende müssen sich in jedem Fall bewerben, egal ob das Studienfach zulassungsbeschränkt ist oder nicht. Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten allerdings besondere Regeln.
Zulassungsbeschränkungen
Studienfächer können lokal an einer einzelnen Hochschule oder deutschlandweit zulassungsbeschränkt sein. Wenn Ihr gewünschtes Studienfach nur lokal zulassungsbeschränkt ist, bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule. Wenn Ihr Wunschfach deutschlandweit zulassungsbeschränkt ist (z. B. Medizin), dann können sich Studierende aus EU-Ländern an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
(ZVS) wenden. Für ausländische Studierende aus anderen Staaten bleiben die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen zuständig.
Kriterien für die Zulassung können z. B. Schulnoten, Eignungstests oder Auswahlgespräche sein.
Oft wird die Zulassungsbeschränkung als Numerus Clausus oder NC bezeichnet (lateinisch für "begrenzte Anzahl").
Bewerbungsunterlagen
Bevor Sie den Zulassungsantrag abschicken, sollten Sie die Unterlagen gründlich auf Vollständigkeit prüfen. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nicht oder erst mit Verzögerung bearbeitet. Zeugnisse und andere Nachweise werden normalerweise nicht im Original, sondern in beglaubigten Kopien und Übersetzungen vorgelegt.
Bei chinesischen Studienbewerbern wird die Hochschulzugangsberechtigung bereits im Heimatland durch die Akademische Prüfstelle
überprüft.
Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen prüft das Akademische Auslandsamt (bzw. uni-assist), ob Ihre Schul- und Universitätszeugnisse als gleichwertig anerkannt werden können und Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie die Zulassung zum Studium.
Bewerbung an der Ruhr-Universität
- Antrag auf Zulassung zum Studium an der Ruhr-Universität:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/auslandsamt/studieren-in-bochum/studium-mit-abschluss/zulassung/index.html
http://www.ruhr-uni-bochum.de/auslandsamt/studieren-in-bochum/studium-mit-abschluss/zulassung/master.html

- Weitere Informationen finden Sie auch bei der allgemeinen Studienberatung:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/auslandsamt/studieren-in-bochum/studium-mit-abschluss/index.html
Bewerbung an der Hochschule Bochum
Wenn Sie sich für ein Studium an der Hochschule Bochum interessieren, schicken Sie die Bewerbung an die Servicestelle uni-assist
. Uni-assist verlangt eine Gebühr für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
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http://www.hochschule-bochum.de/studierendenservice/studienplatzbewerbung.html

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http://www.hochschule-bochum.de/studierendenservice/studienplatzbewerbung/amtliche-beglaubigungen.html

Bewerbung an der Evangelischen Fachhochschule
An der Evangelischen Fachhochschule wird ein dreimonatiges Fachpraktikum vor dem Studium vorausgesetzt.
- Antrag auf Zulassung zum Studium
http://www.efh-bochum.de/einrichtungen/studsek/bewerbung.html
Bewerbung an der Technischen Fachhochschule Georg Agricola
- Informationen für ausländische Studienbewerber an der Technischen Fachhochschule
http://sf.tfh-bochum.de/lexikon.0.html
http://sf.tfh-bochum.de/studienangebot0.0.html
- An der Technischen Fachhochschule wird ein dreimonatiges Fachpraktikum vor dem Studium vorausgesetzt.


