Anmeldung als Einwohner
Eine Pflicht, die für alle Einwohner Deutschlands gilt, ist die Meldepflicht. Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, sollten Sie sich unverzüglich nach der Ankunft im Bürgerbüro des Rathauses anmelden. Dies gilt auch für EU-Bürger und auch für Studierende, die zunächst in einem Hotel oder bei Freunden unterkommen. Entsprechend sollten Sie sich ummelden bzw. abmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen oder Deutschland verlassen.
Die gesetzliche Frist für die Anmeldung beträgt nur eine Woche! Wenn Sie sich zu spät anmelden, kann die Stadt ein Bußgeld verlangen.
Anmelden können Sie sich im Bürgerbüro des Rathauses:
Bürgerbüro im Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Tel. 0234/910-1950
http://www.bochum.de/buergerbuero/![]()
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass/Ausweis
- Mietvertrag (Original) bzw. Einzugsbestätigung des Vermieters
- Zulassungsbescheid/Anmeldung zum Deutschkurs oder zum Studienkolleg
Anschließend können Sie direkt zum Ausländerbüro gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.




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