Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten
Übersetzungen
Nicht deutschsprachige Zeugnisse und Dokumente müssen Sie bei verschiedenen Einrichtungen in Form einer Übersetzung vorlegen. Viele Studierende lassen ihre Zeugnisse zu Hause übersetzen, weil es dort günstiger ist. Diese Übersetzungen benötigen eine Legalisierung von einer Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland oder von einem Notar, der die Apostille ausstellen kann.
Nicht alle im Ausland angefertigten Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt. Auf der sicheren Seite sind Sie mit Übersetzungen eines "vereidigten" Übersetzers in Deutschland. Er ist von einem Oberlandesgericht ermächtigt, schriftliche Übersetzungen verschiedener Urkunden zu erstellen und mit dem Dienststempel zu beglaubigen.
Wenn Sie einen Übersetzer für Ihre Sprache gefunden haben, prüfen Sie im Vorfeld, ob er ein ermächtigter Übersetzer ist. Fragen Sie bitte dann nach, was die Übersetzung und die Beglaubigung kostet.
Zeugnisübersetzungen müssen direkt vom Original erfolgen. Nehmen Sie daher Ihre Originale mit, wenn Sie sich an einen Übersetzer wenden.
Eine Liste der Übersetzer finden Sie in den Gelben Seiten
in der Rubrik "Übersetzungen".
Beglaubigung
Viele Behörden verlangen amtlich beglaubigte Kopien. Sie können Ihre Kopien entweder im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigen lassen. Dafür müssen Sie die Dokumente in Original und Kopie vorlegen.
Im Ausland
Im Ausland dürfen die folgenden Institutionen Ihre Kopien amtlich beglaubigen:
- Deutsche Botschaften und Konsulate (die Adressen finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de
) - die Schule oder die Universität, die die Zeugnisse ausgegeben hat. Eine Beglaubigung durch das Sekretariat ist nicht ausreichend, sie muss das Dienstsiegel vom Leiter der Schule oder vom Dekan (Rektorat) der Universität tragen.
- ein Notar, der die Kopien mit dem Stempel der Apostille versieht
In Deutschland
Innerhalb Deutschlands können Sie sich an folgende Stellen bei Beglaubigungen wenden:
- kirchliche Gemeinden
- deutsche Behörden, die ein Siegel führen (z .B. Rathaus, Amtsgericht Bochum
usw.) - Notare (finden Sie in den Gelben Seiten
) - Konsulate oder Botschaften des Heimatlandes in Deutschland
Die ASten der Hochschulen können nur Dokumente beglaubigen, die von einer Hochschule ausgestellt wurden und zur Vorlage an einer Hochschule dienen oder geeignet sind.
Für die Beglaubigung von Kopien fallen dort auch Gebühren an.


