Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung zum Studium
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium in Deutschland hängen von Ihrem Herkunftsland ab, da die Bildungsstandards international sehr unterschiedlich sind.
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Heimatlandes in Deutschland als gleichwertig anerkannt wird, können Sie sofort ein Studium beginnen. Wenn die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Heimatlandes nicht gleichwertig ist, müssen Sie eine Feststellungsprüfung ablegen. Teilweise kann die Feststellungsprüfung durch ein bis zwei Studienjahre im Heimatland ersetzt werden.
- Zulassungsvoraussetzungen abhängig vom Herkunftsland:
http://www.daad.de/deutschland/zulassung/voraussetzungen/04646.de.html
- Zulassungsvoraussetzungen allgemein:
http://www.daad.de/deutschland/zulassung/voraussetzungen/04643.de.html
- Datenbank zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen:
http://www.anabin.de
Weiterführendes Studium für Graduierte
Wenn Sie ein weiterführendes Studium (z. B. Master) in Deutschland beginnen wollen, müssen Sie sich einstufen lassen. Bei der Einstufung werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den deutschen Anforderungen verglichen.
Auch wenn die Abschlüsse gleich heißen, sind sie nicht unbedingt gleichwertig. Zum Beispiel wird ein ausländischer Bachelor in Deutschland nicht immer als Bachelor anerkannt. Wenn Ihr Abschluss nicht gleichwertig ist, werden Sie in ein entsprechendes Fachsemester eingestuft.
Allgemeine Informationen bekommen Sie beim Akademischen Auslandsamt. Für Ihre Einstufung ist in der Regel der entsprechende Fachbereich Ihrer Hochschule zuständig. Genaueres erfahren Sie beim dortigen Sekretariat.
Akademische Auslandsämter
Um zu prüfen, ob Sie zugangsberechtigt sind, können Sie Ihre Unterlagen an das Akademische Auslandsamt der von Ihnen ausgewählten Hochschule schicken. In den meisten Fällen werden keine Originale, sondern beglaubigte Kopien verlangt. Falls Ihre Unterlagen nicht auf Deutsch sind, müssen sie von vereidigten Übersetzern übersetzt werden (Ausnahme: Englisch und Französisch).
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Ruhr-Universität Bochum
Akademisches Auslandsamt
Frau Christel Sander & Frau Angelika Tatang
FNO 01/171
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Tel. 0234/ 32-28739 und -23739
Fax. 0234/ 32-14297
Sprechstunden: Mo-Do 9-12 Uhr
E-Mail:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/intoff![]()
Hochschule Bochum (BO)
Informationen zur Zulassung bei der Hochschule Bochum erhalten Sie beim Studierendenservice.
Hochschule Bochum
Studierendenservice
Frau Dukatz
Lennershofstr. 140
44801 Bochum Tel.
Tel. 0234/ 32-10092
Fax 0234/ 32-14408
E-Mail:
http://www.hochschule-bochum.de/international.html![]()
Bewerbungen für die Hochschule Bochum laufen über die "Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen" (uni-assist
). Über uni-assist können Sie sich mit einer Bewerbung an mehreren Hochschulen bewerben. Uni-assist prüft Ihre Bewerbung und leitet sie an die gewünschte(n) Hochschule(n) weiter. Die BO nimmt als einzige Bochumer Hochschule an diesem Verfahren teil.
Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EFH)
Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Akademisches Auslandsamt
Frau Helen Ahlert
Immanuel-Kant-Str. 18-20
44803 Bochum
Tel. 0234/36901-144
Fax 0234/36901-100
E-Mail:
Technische Fachhochschule Georg Agricola (TFH)
Technische Fachhochschule Georg Agricola
Akademisches Auslandsamt
Frau Daniela Naumann El Kady
Herner Straße 45
44787 Bochum
Tel. 0234/ 968-3266
Fax. 0234/ 968-3417
E-Mail:
Studienkolleg und Feststellungsprüfung
Falls eine direkte Zulassung nicht möglich ist, können Sie sich während eines Jahres in einem Studienkolleg qualifizieren. Vor der Aufnahme ins Studienkolleg findet eine sprachliche Aufnahmeprüfung statt. Das Studienkolleg schließt mit der Feststellungsprüfung ab.
- Studienkolleg Bochum:
http://www.studienkolleg-bochum.de
- Sprachliche Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg:
http://www.studienkollegs.de
- Infos zur Feststellungsprüfung
http://www.daad.de/deutschland/zulassung/voraussetzungen/04647.de.html




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