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Studentische Selbstverwaltung in Wohnheimen

Jedes Wohnheim hat eine studentische Heimselbstverwaltung. Das sind Studierende, die für alle Angelegenheiten des Heimlebens zuständig sind und als Ansprechpartner für die Hausbewohner auftreten. Für die studentische Selbstverwaltung in den Wohnheimen stellen die ASten und das AKAFÖ Geld bereit.

Heimvollversammlung (HVV)

Das wichtigste Gremium im Wohnheim ist die Heimvollversammlung. Bei ihr können alle Bewohner des Wohnheims teilnehmen und abstimmen. Hier werden alle wichtigen Fragen besprochen, z. B. die Zusammensetzung des Fernsehprogramms, der Betrieb der Heimbar, gemeinsame Aktivitäten oder Anschaffungen des Wohnheims. Meistens werden auf der Vollversammlung auch die Heimsprecher und ihre Vertreter gewählt. Die Heimvollversammlung kann Beschlüsse fassen, die die Heimsprecher später umsetzen müssen.

Heimsprecher und Heimrat

Die Heimselbstverwaltung besteht aus dem Heimsprecher und seinen Stellvertretern.

  • Der Heimsprecher organisiert Heimveranstaltungen und ist für wohnheimbezogene Fragen der erste Ansprechpartner. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Einberufung und Leitung der Heimversammlungen, die Verwaltung der Gemeinschaftsräume sowie der Gerätschaften, die Pflege der Wohnheim-Seiten im Internet und der Kontakt mit dem Betreiber des Wohnheims.
  • Die Stellvertreter des Heimsprechers sind engagierte Studierende, die für festgelegte Bereiche zuständig sind. Zum Beispiel kann es einen Putzwart, eine Frauenbeauftragte oder einen Kassenwart geben. Andere Leute sind für bestimmte Räume und Gemeinschaftsgegenstände (z.B. Spiele oder Werkzeuge) zuständig.

Der Heimsprecher und seine Stellvertreter bilden zusammen den Heimrat.

Etagensprecher

Neben den Heimsprechern sollte jede Etage einen Etagensprecher haben. Er ist der Ansprechpartner für alle etagenbezogenen Probleme. Der Etagensprecher vertritt die Interessen der Bewohner der jeweiligen Etage gegenüber den anderen Heimbewohnern und informiert seine Etagenmitglieder über die Beschlüsse der Heimvollversammlung.

Sprecherrat oder Sprecherversammlung

In manchen Wohnheimen bilden die Etagensprecher auch einen Sprecherrat oder eine Sprecherversammlung des Wohnheimes. Der Sprecherrat kann verschiedene Aufgaben haben, von der Klärung kleinerer etagenbezogener Probleme bis hin zur Wahl der Heimsprecher.
Oft ist gibt es keinen gesonderten Sprecherrat und die Etagensprecher nehmen an den Sitzungen des Heimrats teil.